Allgemeine Informationen

DONNERSTAG CLUB OBERAARGAU

 

REGLEMENT OBERAARGAUER SPORTPREIS

 

1.     Grundsätze

 

1.1.  Preise dürfen in Sportarten gemäss Liste „Einstufung der Sportarten des SOV“ abgegeben werden, sowie an Sportarten, die im Oberaargau einen hohen Stellenwert haben. Durch die Preisverleihung sollen Vereine, Mannschaften, Einzelsportler und Persönlichkeiten ausgezeichnet werden, die sich erfolgreich im Oberaargauer Sportgeschehen betätigt haben und Wohnsitz im Verwaltungskreis Oberaargau oder in angrenzenden Ortschaften (Kanton Aargau, Bern, Luzern und Solothurn) mit sportlichem Bezug zum Oberaargau haben.

1.2.  Bei Vereinen ist die Förderung des Nachwuchses sowie des Breitensportes ebenfalls zu berücksichtigen.

1.3.  Das Mindestalter von Einzelsportlern/Einzelsportlerinnen muss 15 Jahre betragen. Als Mindestalter zählt der Jahrgang.

1.4.  Es kann ein Sonderpreis für den Aufsteiger des Jahres und/oder ein Pechvogelpreis abgegeben werden.

1.5.  Der Sportpreis wird einmal pro Jahr jeweils an einem Donnerstag im Dezember abgegeben.

1.6.  Die Ortschaft für die Preisabgabe wird jährlich durch den Vorstand festgelegt.

 

2.     Anmeldung

BewerberInnen für einen Preis, können gemäss Eingabetermin in der Ausschreibung via Homepage des Donnerstag Clubs anmelden. (www.donnerstag-club.ch)

 

3.     Preise

Es können folgende Preise abgegeben werden:

 

3.1.  Verein des Jahres

Der gleiche Verein kann frühestens nach einem Unterbruch von 5 Jahren wieder ausgezeichnet werden.

3.2.  Fünf beste Mannschaften

Mannschaften sind Teams, die mindestens aus 2 Teilnehmern bestehen, regelmässig zusammen trainieren und an nationalen Meisterschaften teilnehmen.

3.3.  Fünf beste Einzelsportlerinnen bis 19 Jahre; entscheidend ist der pro Jahr jeweilige Jahrgang

3.4.  Fünf beste Einzelsportlerinnen 20jährig und älter; entscheidend ist der Jahrgang

3.5.  Fünf beste Einzelsportler bis 19 Jahre; entscheidend ist der pro Jahr jeweilige Jahrgang

3.6.  Fünf beste Einzelsportler 20jährig und älter; entscheidend ist der Jahrgang

3.7.  Ein oder zwei Persönlichkeiten/Funktionäre, die sich um den Sport im weitesten Sinne verdient gemacht haben.

3.8.  Aufsteiger des Jahres (EinzelsportlerInnen, Mannschaft oder Verein)

3.9.  Pechvogel des Jahres (EinzelsportlerInnen, Mannschaft oder Verein)

 

 

 

4.     Entscheide und Jury

 

4.1.  Ausschuss

4.1.1.     Vorstand Donnerstag Club

4.1.2.     Grundsätzlich zwei durch den Donnerstag Club bestimmte Sportjournalisten

       4.1.3.     Grundsätzlich sechs durch den Donnerstag Club bestimmte Vertreter des Sports, wovon mindestens zwei Frauen.

4.2.  Vorentscheid Ausschuss

Der Ausschuss bestimmt aus allen Anmeldungen für Ziffer 3.2. bis 3.6. je maximal fünf Kandidaten/Kandidatinnen und unterbreitet diese der Jury zum Entscheid. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident mit Stichentscheid. Die nach Ziffer 3.1., 3.7., 3.8. und 3.9. bestimmten Mannschaften/SportlerInnen werden endgültig bestimmt.

 

4.3.  Jury

4.3.1.     Die Vorstandsmitglieder des Donnerstag Clubs

4.3.2.     Der Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Oberaargau

4.3.3.     Die Gemeindepräsidenten/Gemeindepräsidentinnen von Langenthal, Herzogenbuchsee, Huttwil, Niederbipp und Wangen a.A.

4.3.4.     Durch den Donnerstag Club bestimmte Sportjournalisten

4.3.5.     Durch den Donnerstag Club bestimmte Vertreter des Sports.

 

4.4.  Entscheid Jury

Die Jurymitglieder erstellen für die Vorschläge gemäss Ziffer 3.2. bis 3.6. eine Rangliste. Sieger pro Kategorie wird die Kandidatur mit den tiefsten Rangpunkten. Bei Punktegleichheit entscheidet die Anzahl der tiefsten Nennungen.

 

4.5.  Entscheide des Ausschusses und der Jury sind endgültig und können nicht angefochten werden.

 

5.     Publikationen

Die Anmeldung mit der Anmeldefrist, ist in den regionalen Zeitungen und den Anzeigern Langenthal und Umgebung, Trachselwald und Oberaargau West zu publizieren oder über die Homepage des Donnerstag Clubs veröffentlicht. Wichtige Stellen, werden zusätzlich auch per Mail bedient.

 

Die Preisträger sind in den regionalen Zeitungen und über die Homepage des Donnerstag Clubs zu publizieren. Die Preisträger werden zusätzlich noch schriftlich, per Mail informiert.

 

6.     Genehmigung

Dieses Reglement ist an der Vorstandsitzung vom 28. September 2015 genehmigt worden.

 

Langenthal, 28. September 2015

 

Donnerstag Club

Der Präsident:                                              Der Sekretär:

Remo Rudiger                                              Daniel Ott

 

 

 


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Reglement Sportpreis Oberaargau
Reglement Do-Club Sportpreis 2015.pdf
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